1. Es dürfen nur Erstmitglieder der geladenen Vereine teilnehmen. Sie müssen im Besitz eines
    gültigen Schützenpasses des BSSB sein.

  2. Für den Verlust von Sportwaffen und sonstigen Gegenständen wird vom
    austragenden Verein bzw. Veranstalter keine Haftung übernommen. Jeder Teilnehmer / jede
    Teilnehmerin sowie Besucher der Schießanlage sind für ihre Waffen, ihre Kleidung und alle
    weiteren mitgeführten Gegenstände selbst verantwortlich. Für Ereignisse, die außerhalb der
    Verantwortung des Veranstalters liegen, können keine Regressansprüche gestellt werden.

  3. Unregelmäßigkeiten, bereits der Versuch zu solchen, ziehen den sofortigen Ausschluss vom
    Preisschießen und Preisverlust nach sich. Sämtliche Ansprüche auf Erstattung jeglicher Art
    entfallen. In allen nicht vorhersehbaren Fällen entscheidet das Schiedsgericht endgültig und
    unter Ausschluss des Rechtsweges. Unregelmäßigkeiten, die beobachtet werden, sind sofort
    der Schießleitung zu melden.

  4. Es wird auf Scheibenzuganlagen geschossen. Beim Lichtgewehr kommt das elektronische
    System „RedDot“ zum Einsatz.

  5. Bezahlte Scheiben werden nicht zurückgenommen.

  6. Für die richtige Stempelung beim Kauf der Scheiben/Scheibenbänder sowie für
    die Eintragungen in die Startkarte ist der Schütze/die Schützin selbst verantwortlich.

  7. Bei der Disziplin "Luftgewehr" dürfen nur 10 Schuss pro Scheibenband abgegeben werden.
    Jede angefangene Serie ist ohne Unterbrechung komplett durchzuschießen. Bei zu viel
    abgegebenen Schüssen werden die jeweils besten Treffer annulliert. Bei unvollständigen
    Serien können fehlende Schüsse nicht nachgeholt werden, sie werden mit Null gewertet.

  8. Bei der Disziplin "Luftpistole" werden 2 Schuss pro Scheibe abgegeben. Ausnahme: wenn
    der erste Schuss eine gute "Zehn" bzw. ein "Blattl" ist. Hierbei darf zur Verhinderung einer
    falschen Auswertung der nächste Schuss auf die nächste Scheibe geschossen werden, so dass
    hier dann 3 Schuss auf der Scheibe sein dürfen. Bei Bedarf wird von der Scheibenausgabe
    zusätzliches Scheibenmaterial kostenlos bereitgestellt. Pro Serie dürfen jedoch nur 10
    Schuss abgegeben werden. Bei zu viel abgegebenen Schüssen werden die jeweils besten
    Treffer annulliert.

  9. Beim Verlassen des Schießstandes haben die Schützen und Schützinnen alle Scheiben
    bzw. Scheibenbänder unverzüglich bei der Scheibenausgabe abzugeben. Geknickte
    Bänder werden nicht gewertet.

  10. Schützenklasse: Bei Doppelstart (LG und LP) ist die Teilnahme am Mannschaftswettbewerb
    nur für eine Waffenart (LG oder LP) zulässig.

  11. In den Klassen Jugend und Senioren aufgelegt ist kein Doppelstart möglich. Die Schützin/
    der Schütze muss sich vor dem Schießen auf eine Waffenart festlegen.

  12. Die Einteilung der Klassen ist aus dem Programm ersichtlich.

  13. Das Schießen wird gem. der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes (DSB) und den
    Beschlüssen der veranstaltenden Vereine durchgeführt.

  14. Den Anweisungen der Aufsicht und der Schießleitung ist unbedingt Folge zu leisten.

  15. Schießhilfen sind gem. der Sportordnung des DSB erlaubt. Körperbehinderte dürfen die
    zulässigen Hilfsmittel verwenden. Sie müssen vom Schützen selbst mitgebracht werden.

  16. In allen nicht vorhergesehenen Fällen entscheidet die Schießleitung unter Ausschluss des
    Rechtsweges.

  17. Datenschutz: Mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung erklären sich die Teilnehmer und
    Teilnehmerinnen damit einverstanden, dass die für die Veranstaltung benötigten Daten und
    die im Wettkampf erzielten Ergebnisse erfasst und in Listen, Aushängen, Zeitschriften sowie
    im Internet veröffentlicht werden. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erklären sich auch
    damit einverstanden, dass Bilder von Ihnen, die im Rahmen der Veranstaltung entstanden
    sind über die Verbandsmedien, die Homepage des Vereines, Pressedienste, sowie sonstige
    Publikationen des Gaues und des BSSB veröffentlicht werden dürfen.

  18. Mit dem Kauf der Startkarte erkennt der Teilnehmer / die Teilnehmerin die
    vorstehenden allgemeinen Bestimmungen an.